Ein Sauerstoffgenerator, chemisch, der oxidierende Stoffe enthlt, muss folgenden Bedingungen entsprechen:

a) der Generator darf, wenn er eine Vorrichtung zur Auslsung von Explosivstoffen enthlt, unter dieser Eintragung nur befrdert werden, wenn er gem Bem. zu Absatz 2.2.1.1.1 b) von der Klasse 1 ausgeschlossen ist;

b) der Generator muss ohne seine Verpackung einer Fallprfung aus 1,8 m Hhe auf eine starre, nicht federnde, ebene und horizontale Oberflche in der Stellung, in der die Wahrscheinlichkeit eines Schadens am grten ist, ohne Austreten von Fllgut und ohne Auslsen standhalten;

c) wenn ein Generator mit einer Auslsevorrichtung ausgerstet ist, muss er mindestens zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen gegen unbeabsichtigtes Auslsen haben.